Mitgliedschafts-Reglement Version 1.1

Zweck des Reglements

Dieses Reglement definiert die Arten der Mitgliedschaft sowie deren Rechte und Pflichten, Stimmberechtigungen und Jahresbeiträge im Sinne des Artikels 5 der Vereins-Statuten.

Gültigkeitsdauer des Reglements

Dieses Reglement tritt per Folgetag der Generalversammlung in Kraft, sofern es an der Generalversammlung genehmigt wird. Es verliert seine Wirkung wenn:

  • Eine neue Version des Mitgliedschafts-Reglements erstellt und durch die Generalversammlung bewilligt wird, per Inkrafttreten der neuen Version.
  • Der Verein an der Generalversammlung aufgelöst wird, per Datum der Vereins-Auflösung.
  • Durch Statutenänderung kein Mitgliedschafts-Reglement mehr benötigt wird (Änderung des Artikels 5), per Inkrafttreten der Statutenänderung.

Arten der Mitgliedschaft

BRONZE Mitgliedschaft

Zielgruppe
Natürlichen oder juristischen Personen, welche sich für eine Mitgliedschaft im JOOMLA! VERBAND SCHWEIZ interessieren, sich aber noch nicht 100% für eine Mitgliedschaft entschieden haben, steht die BRONZE Mitgliedschaft zur Verfügung.

Eigenschaften
Die BRONZE Mitgliedschaft soll Interessierten die Möglichkeit geben, die Verbandskultur, dessen Angebote und den Spirit einer professionell geführten Community persönlich zu erleben. Mitglieder der BRONZE Mitgliedschaft können alle Angebote, welche auch der SILBER Mitgliedschaft zur Verfügung stehen, benutzen und sich bereits aktiv am Verbandsleben beteiligen. Sie haben ebenfalls die Möglichkeit USER-POINTs zu sammeln, welche bei einem direkten Übergang in die SILBER Mitgliedschaft dem Jahresbeitrag angerechnet werden (siehe Informationen zur SILBER Mitgliedschaft).

Stimmberechtigung
BRONZE Mitglieder haben keine Stimmberechtigung.

Laufzeit
Die BRONZE Mitgliedschaft ist auf eine Frist von maximal drei Monaten begrenzt. Jede Person kann nur einmal die BRONZE Mitgliedschaft beanspruchen.

Jahresbeitrag
Die BRONZE Mitgliedschaft ist kostenlos.

Sonstige Kosten
Die Teilnahme an Verbands-Anlässen ist für BRONZE Mitglieder kostenpflichtig. Die Höhe der Gebühr für BRONZE Mitglieder wird pro Anlass separat festgesetzt.

SILBER Mitgliedschaft

Zielgruppe
Natürlichen oder juristischen Personen, welche im JOOMLA! VERBAND SCHWEIZ aktiv mitwirken wollen, steht die SILBER Mitgliedschaft zur Verfügung.

Eigenschaften
Die SILBER Mitgliedschaft entspricht den „Aktivmitgliedern" eines Vereins. SILBER Mitglieder unterstützen Joomla! und den JOOMLA! VERBAND SCHWEIZ aktiv. Die Unterstützung kann einerseits durch die Bezahlung des Jahresbeitrages oder andererseits durch die aktive Mitarbeit in der Community sein.

Stimmberechtigung
Jedes SILBER Mitglied hat eine Stimme. Dabei wird nicht zwischen natürlichen und juristischen Personen unterschieden.

Laufzeit
Die SILBER Mitgliedschaft beginnt mit der Bezahlung des ersten Jahresbeitrages und bleibt bis zum Übertritt in eine andere Mitgliedschafts-Art bestehen, sofern nicht eine gemäss den Statuten erwähnte Ausschluss- oder Austrittsmöglichkeit zur Anwendung kommt.

Jahresbeitrag
Der Jahresbeitrag für die SILBER Mitgliedschaft beläuft sich auf CHF 60.00 und wird jeweils auf den Beginn des Vereinsjahres fällig. Ob, in welchem Masse und zu welchem Kurs der Jahresbeitrag mit USER-POINTs verrechnet werden kann, wird vom Vorstand festgesetzt und auf der Verbands-Website publiziert.
Bei unterjährigem Eintritt in den JOOMLA! VERBAND SCHWEIZ wird der Jahresbeitrag anteilsmässig zum Vereinsjahr verrechnet. Dabei wird die verbleibende Zeit des Vereinsjahres auf zwei Monate auf- oder abgerundet.

Sonstige Kosten
Die Teilnahme an Verbands-Anlässen kann für SILBER Mitglieder kostenpflichtig sein. Die Höhe der Gebühr für SILBER Mitglieder wird pro Anlass separat festgesetzt.

GOLD Mitgliedschaft

Zielgruppe
SILBER Mitglieder, welche den JOOMLA! VERBAND SCHWEIZ in hohem Mass unterstützt haben, erhalten automatisch die GOLD Mitgliedschaft.

Eigenschaften
Die GOLD Mitgliedschaft entspricht den „Aktivmitgliedern" eines Vereins, welche sich überdurchschnittlich für den Verein engagiert haben. Diese Mitgliedschaft kann nicht erkauft, sondern muss erarbeitet werden. Die Leistungsmarke für den Übertritt von der SILBER in die GOLD Mitgliedschaft wird in USER-POINTs angegeben. Der Schwellwert hierfür wird auf der Website des JOOMLA! VERBAND SCHWEIZ publiziert.

Stimmberechtigung
Jedes GOLD Mitglied hat eine Stimme. Dabei wird nicht zwischen natürlichen und juristischen Personen unterschieden.

Laufzeit
Die GOLD Mitgliedschaft beginnt mit der Überschreitung des USER-POINT-Schwellwertes und endet nach Ablauf des nachfolgenden Vereinsjahres, sofern der Schwellwert nicht mehr erreicht wurde oder eine gemäss den Statuten erwähnte Ausschluss- oder Austrittsmöglichkeit zur Anwendung kommt.

Jahresbeitrag
Da die GOLD Mitgliedschaft durch einen hohen Einsatz erarbeitet wurde, sind die GOLD Mitglieder von einer Jahresgebühr befreit.

Sonstige Kosten
Die Teilnahme an Verbands-Anlässen ist für GOLD Mitglieder kostenlos. In Ausnahmefällen (z.B. wegen sehr hoher Organisations-Kosten) können auch für GOLD Mitglieder kleine Teilnahmegebühren anfallen. Die Höhe der Gebühren soll sich aber nach Möglichkeit nur auf den Selbstkostenbeitrag belaufen.

PLATIN Mitgliedschaft

Zielgruppe
Die PLATIN Mitgliedschaft erhalten Personen, welche im Kern-Team des Verbandes sind und Ihre Aufgaben seriös und termingerecht ausführen. Die Vorstandsmitglieder des Verbandes sind automatisch PLATIN Mitglieder.
Die Hoch- und Rückstufung in oder aus der PLATIN Mitgliedschaft wird durch den Vorstand ohne Angabe von Gründen veranlasst.
Auf Verlangen von mindestens 2/3 des Vorstandes kann auch einem Vorstandsmitglied die PLATIN-Mitgliedschaft aberkannt werden.

Eigenschaften
Die PLATIN Mitglieder bilden das Herzstück des JOOMLA! VERBAND SCHWEIZ. PLATIN Mitglieder tragen einerseits die Verantwortung für die Verfolgung der Verbandsziele und übernehmen andererseits auch Organisations- und Führungsaufgaben im Verband.

Stimmberechtigung
Jedes PLATIN Mitglied hat eine Stimme. Dabei wird nicht zwischen natürlichen und juristischen Personen unterschieden.

Laufzeit
Die PLATIN Mitgliedschaft wird einer Person vom Vorstand verliehen und ist ab diesem Datum bis auf Widerruf gültig. Als Leitsatz gilt dabei, dass Mitglieder des Kern-Teams sowie des Vorstandes die PLATIN Mitgliedschaft erhalten, diese aber beim Rücktritt wieder verlieren. In Ausnahmefällen kann der Vorstand einem Mitglied trotz dessen Rücktritt die PLATIN Mitgliedschaft belassen um dem Mitglied für seinen grossen Einsatz zu danken.

Jahresbeitrag
PLATIN Mitglieder sind von der Bezahlung eines Jahresbeitrages befreit.

Sonstige Kosten
Die Teilnahme an Verbands-Anlässen ist für PLATIN Mitglieder kostenlos. In Ausnahmefällen (z.B. wegen sehr hoher Organisations-Kosten) können auch für PLATIN Mitglieder kleine Teilnahmegebühren anfallen. Die Höhe der Gebühren soll sich aber nach Möglichkeit nur auf den Selbstkostenbeitrag belaufen.

CHROM Mitgliedschaft

Zielgruppe
Die CHROM Mitgliedschaft ist für natürliche oder juristische Personen gedacht, welche den Verein als Gönner oder Förderer unterstützen wollen, ohne aktiv am Vereinsleben teilzunehmen.

Eigenschaften
CHROM Mitglieder werden als Gönner oder Sponsoren auf der Website des Verbandes aufgeführt. Sie haben keinen Zugriff auf geschützte Bereiche.

Stimmberechtigung
CHROM Mitglieder haben keine Stimmberechtigung.

Laufzeit
Die CHROM Mitgliedschaft beginnt mit der Bezahlung der Jahresgebühr und endet jeweils auf Ende eines Vereinsjahres, sofern nicht mittels separatem Vertrag eine andere Laufzeit festgesetzt wurde.

Jahresbeitrag
Der Jahresbeitrag für die CHROM Mitgliedschaft beläuft sich auf mindestens CHF 240.00. Da die CHROM Mitgliedschaft als Gönner- oder Fördermitgliedschaft dient, können die Beiträge aber auch höher sein.
Bei unterjährigem Eintritt als CHROM Mitglied in den JOOMLA! VERBAND SCHWEIZ wird der Jahresbeitrag anteilsmässig zum Vereinsjahr verrechnet. Dabei wird die verbleibende Zeit des Vereinsjahres auf zwei Monate auf- oder abgerundet.

Sonstige Kosten
Da CHROM Mitglieder nicht aktiv am Vereinsleben teilnehmen, fallen auch keine weiteren Kosten an.

Schlussbestimmungen

Beschwerden / Unstimmigkeiten
Bei Unstimmigkeiten bezüglich der Zuordnung von Mitgliedern zu einer Mitgliedschafts-Art oder der Handhabung von USER-POINTs besitzen die folgenden Gremien in der Reihenfolge der Auflistung die Entscheidungsgewalt:
1. Mitglieder-Verwalter
2. Vereinsvorstand
3. Generalversammlung

USER-POINTs
Die genaue Handhabung der USER-POINTs (Erarbeitung, Verwendung, Umrechnung, Löschung, Schwellwertdefinition, usw.) wird vom Vorstand festgelegt und auf der Website des Verbandes publiziert. (Anmerkung: siehe "unser Punktesystem")

Beglaubigung
Dieses Reglement wurde vom Vereinsvorstand geprüft und tritt mit der Genehmigung durch die Generalversammlung in Kraft.
Vom Vorstand geprüft